Genehmigungen und GEMA
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Der Vermieter kann vor der Veranstaltung den Nachweis der soeben genannten Anmeldungen und Erlaubnisse sowie den Nachweis der Gema- Meldung bzw. Entrichtung der GEMA-
Gebühren verlangen.
Stornogebühren
Erfolgt kundenseitig ein Vertragsrücktritt aus einem seitens der Konzil Restaurant & Event GmbH nicht zu vertretenden Grund hat die Konzil Restaurant & Event GmbH die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Schadensersatzanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:
▪ Nach Vertragsunterzeichnung bis 1 Jahr vor Veranstaltungsbeginn: 500,00 € Bearbeitungsgebühr
▪ Von 1 Jahr bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn 500,00 € Bearbeitungsgebühren zzgl. 100% der Bereitstellungskosten der angemieteten Räumlichkeiten
▪9 Monate bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 500,00 € Bearbeitungsgebühren zzgl. 100% der Bereitstellungskosten der angemieteten Räumlichkeiten und 30% des entgangenen Speisenumsatzes. Die Kalkulation des Speisenumsatzes wird mit „bis dato gemeldete Personenzahl x Menüpreis“ berechnet. Sollte für das Menü/ Buffet noch kein Preis vereinbart worden sein, wird das preisgünstigste 3- Gang- Menü aus den Bankettmenüs herangezogen.
▪3 Monate bis 29 Tage vor VA-Beginn: 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
▪28 - 8 Tage vor VA-Beginn: 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
▪7 - 4 Tage vor VA-Beginn: 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
▪3 - 2 Tage vor VA-Beginn: 90 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
▪1 Tag vor VA-Beginn / am Veranstaltungstag: 100 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
Grundlage der Berechnung des pauschalisierten Schadenersatzes ist die in der VV auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depotleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Covid
Falls eine Veranstaltung durch ein behördliches Veranstaltungsverbot nicht durchgeführt werden kann, entfallen die Stornokosten und wir berechnen lediglich 500,00 € Bearbeitungsgebühr pauschal.
Falls eine Veranstaltung ordnungsgemäß stattfinden kann ggf. auch mit reduzierter Personenzahl, der Veranstalter es aber vorzieht, die Veranstaltung nicht durchzuführen, greifen die oben aufgeführten Stornokonditionen.
Der Veranstalter haftet für seine Person und die von ihm vertretene Organisation für alle Schäden am Konzilgebäude oder der Einrichtung, die aus Anlass seiner Veranstaltung entstehen, wobei der Vermieter berechtigt ist, den Schaden selbst zu beseitigen und Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes vom Veranstalter zu verlangen.
Bühnenanweisungen, Technikeranweisungen und Betischungs- oder Bestuhlungspläne müssen bis spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein.
Alle gastronomischen Leistungen werden ausschließlich vom Vermieter erbracht.
Sämtliche externen Dienstleister müssen vorab von der Konzil Restaurant & Event GmbH schriftlich genehmigt werden. Im Oberen Konzilsaal müssen laut Versammlungsstättenverordnung bei mehr als 200 Personen der Haustechniker, Feuerwehrleute und Sanitäter als Sicherheitspersonen anwesend sein.
In allen Sälen offenes Feuer, Wunderkerzen, Nebelmaschine etc. verboten!
Kerzen auf gedeckten Tischen erlaubt. Personenzahl und Rechnungsstellung
Bei Buchung wird eine Anzahlung von 500,00 € fällig. Ohne diese Anzahlung ist die Buchung nicht verbindlich. 3 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Anzahlung von ¾ der zu erwartenden Endrechnung fällig.
Konzil Restaurant & Event GmbH