Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Konzil Restaurant & Event GmbH

Genehmigungen und GEMA

Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Der Vermieter kann vor der Veranstaltung den Nachweis der genannten Anmeldungen und Erlaubnisse sowie der GEMA-Meldung bzw. der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen.

Stornogebühren

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Kunden aus einem von der Konzil Restaurant & Event GmbH nicht zu vertretenden Grund, gelten folgende Pauschalen anstelle eines konkret berechneten Schadensersatzes:

  • Nach Vertragsunterzeichnung bis 1 Jahr vor Veranstaltungsbeginn: 500,00 € Bearbeitungsgebühr
  • 1 Jahr bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 500,00 € Bearbeitungsgebühr zzgl. 100 % der Bereitstellungskosten der angemieteten Räumlichkeiten
  • 9 bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 500,00 € Bearbeitungsgebühr zzgl. 100 % der Bereitstellungskosten der Räumlichkeiten und 30 % des kalkulierten Speisenumsatzes (Personenzahl × Menüpreis, alternativ günstigstes 3-Gang-Menü)
  • 3 Monate bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 28 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 7 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 3 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • 1 Tag vor / am Veranstaltungstag: 100 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

Berechnungsgrundlage ist die in der Veranstaltungsvereinbarung (VV) angegebene Mindestpersonenzahl zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depotleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

Covid-Regelung

Bei behördlich angeordnetem Veranstaltungsverbot entfallen die Stornogebühren. Es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 500,00 € berechnet.

Findet die Veranstaltung wie geplant statt – auch mit reduzierter Personenzahl – und der Veranstalter entscheidet sich dennoch gegen die Durchführung, gelten die regulären Stornobedingungen.

Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden selbst zu beseitigen und die Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

Allgemeines

  • Bühnen-, Technik- und Bestuhlungspläne müssen spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
  • Alle gastronomischen Leistungen werden ausschließlich vom Vermieter erbracht.
  • Externe Dienstleister bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Konzil Restaurant & Event GmbH.
  • Im Oberen Konzilsaal müssen bei mehr als 200 Personen Haustechniker, Feuerwehr und Sanitäter anwesend sein.
  • Offenes Feuer, Wunderkerzen und Nebelmaschinen sind in allen Sälen verboten. Kerzen auf gedeckten Tischen sind erlaubt.

Personenzahl und Rechnungsstellung

  • Bei Buchung wird eine Anzahlung von 500,00 € fällig. Ohne diese ist die Buchung nicht verbindlich.
  • 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von ¾ der zu erwartenden Endrechnung fällig.
  • Die Personenzahl, die 10 Tage vor der Veranstaltung gemeldet wird, dient als Berechnungsgrundlage.
  • Überschreitet die tatsächliche Gästezahl diese Zahl, wird die tatsächliche Anzahl berechnet.
  • Die Endrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Konstanz, den 05.08.2022
Konzil Restaurant & Event GmbH